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04.01.2007 08:54
Die Landesjägerschaft Niedersachsen will
Jagdhundeführern finanziell helfen, die ihren Jagdhund im Jagdbetrieb in
Niedersachsen durch einen Unfall verloren haben, für den niemand haftbar
gemacht werden kann. Sie hat daher die nachstehend aufgeführte
Förderrichtlinie beschlossen:
Förderrichtlinie zur Schadensminderung für im
Jagdbetrieb tödlich verunglückte brauchbare Jagdhunde
Auf Antrag des Vorsitzenden einer Jägerschaft wird beim
Verlust eines brauchbaren Jagdhundes im Jagdbetrieb in Niedersachsen von der
Landesjägerschaft über Mittel aus der Jagdabgabe des Landes ein Zuschuss für
den Ankauf eines neuen Jagdhundes in Höhe von 300,00 € bei rein gezüchteten
Jagdhunden (mit Abstammungsnachweis einer beim JGHV anerkannten
Jagdhunderasse) oder 200,00 € bei Jagdhunden ohne Abstammungsnachweis
gewährt, sofern von der Jägerschaft ebenfalls ein Zuschuss in gleicher Höhe
gezahlt ist (Auszahlungsbeleg beifügen). Voraussetzung für den Zuschuss ist,
dass niemand für den Verlust des Jagdhundes Ersatz leisten muss. Die
Auszahlung des Zuschusses erfolgt im Kalenderjahr nach dem Verlust des
Jagdhundes.
Der zu Tode gekommene Jagdhund muss jagdlich brauchbar
gewesen sein (Prüfungsnachweise).
Der Jagdhund muss während des jagdlichen Einsatzes in
Niedersachsen zu Schaden gekommen sein (Bericht vom Unfallhergang).
Der Tod des Jagdhundes ist durch schriftliche
Zeugenaussagen oder durch ein tierärztliches Attest zu belegen.
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